Breitbandausbau nach dem Förderprogramm gemäß der Gigabit-RL 2.0

Grundlage des Projekts ist die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0). Die Bekanntmachung erfolgte durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023 mit 1.Änderung vom 30.04.2024.

Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinie sind auch Adressen, die mind. 100 Mbit/s im Download aufweisen, aber noch kein Glasfaser haben. In der Praxis sind dies alle Haushalte, die bereits mit der Super-Vectoring-Technik erschlossen sind.

Anbei erhalten Sie Informationen zum aktuellen Maßnahmenstand:

1. Einstieg in das Verfahren, Branchendialog

Im Mai 2024 beschloss der Gemeinderat nach Bekanntwerden der geänderten Richtlinie und eines neuen Förderaufrufs den Einstieg in das Programm im sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell zur Glasfasererschließung. Zur Unterstützung des Projektablaufs ist das Büro Breitbandberatung Bayern beauftragt.

Einen verpflichtenden Branchendialog übernahm landkreisübergreifend das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nabburg. Hier zeigte jedoch kein Telekommunikationsunternehmen einen konkreten eigenwirtschaftlichen Ausbau für die Gemeinde Schmidgaden an.

2. Markterkundungsverfahren

In der Bestandsaufnahme wurden alle potentiellen Adressen im gesamten Gemeindegebiet ermittelt. Nach der Adressermittlung wurde das Markterkundungsverfahren im Zeitraum vom 20.06.2024 bis 15.08.2024 durchgeführt. Es hat nur der Netzbetreiber Telekom eine Rückmeldung gegeben. Dieser hat keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt.

Nach Auswertung der Markterkundungsrückmeldungen sind insgesamt 1.191 Anschlüsse förderfähig. Die zu erwartende Wirtschaftlichkeitslücke laut Kostenbewertung im Förderportal des Bundes (6.000 €/Adresse) beträgt 7.146.000 €.

3. Förderantragstellung in vorläufiger Höhe

Der nächste Schritt ist die Einreichung des Förderantrags. Dies war bis 30.09.2024 möglich und wurde mit den ermittelten Adressen fristgerecht beim Bund vorgenommen. Mit Bescheid vom 14.11.2024 erging der vorläufige Förderbescheid mit einem maximalen Fördersatz von 50 % und somit 3.573.000 €. Im Anschluss wurde der vorläufige Förderantrag auf Kofinanzierung beim Land gestellt. Hier ergeht ein Zuwendungsbescheid erst nach Erlass des endgültigen Zuwendungsbescheids. Der Maximalfördersatz beträgt 40 %. Somit verbleibt der Gemeinde ein Eigenanteil von 10 %.

4. Bonitätsnachweis

Im Förderbescheid des Bundes ist eine neue standardmäßige Nebenbestimmung enthalten. Es ist hier ein Bonitätsnachweis zu erbringen, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am 12.02.2025 dafür, dass die Mittel im entsprechenden Haushaltsplan berücksichtigt werden.

 

Die weiteren Schritte sind die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens, die genaue Kalkulation und Förderantragstellung in endgültiger Höhe sowie die Unterzeichnung des Kooperationsvertrags mit dem entsprechenden Telekommunikationsunternehmen. Im Anschluss kann ab ca. 2027 mit der Realisierung des Projekts gerechnet werden.