Bauleitplanung
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu laufenden Bauleitplanungsverfahren nach den §§ 3, 4 und 4a des Baugesetzbuchs (BauGB) der Gemeinde Schmidgaden.
Kriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich
Der Gemeinderat von Schmidgaden hat in seiner Sitzung vom 13.12.2023 Kriterien für Zulässigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufgestellt.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einer Fläche längs von Autobahnen oder Schienenwegen und in einer Entfernung zu diesen bis zu 200 Metern (gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn) sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Baugesetzbuch mittlerweile privilegiert (= bevorrechtigt) und brauchen lediglich eine Baugenehmigung.
Dagegen sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen im übrigen Außenbereich nur über ein sog. Bauleitplanverfahren zu realisieren, was heißt, einen Bebauungsplan hierfür aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern. Das Bauleitplanverfahren schreibt eine Bürger- und Behördenbeteiligung vor.
Nachdem das Gemeindegebiet der Gemeinde Schmidgaden durch die Autobahntrasse der A6, dem sog. Ostbayernring (Stromleitung auf Masten), dem Süd-Ost-Link (SOL = Erdstromkabel) und der Ferngasleitung Rothenstadt-Schwandorf betroffen ist und einige Anfragen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorliegen, bedarf es einer ausgewogenen Steuerung bei der Zulässigkeit von PV-Freiflächenanlagen außerhalb der vorne genannten privilegierten Areale, um weiterhin auch Flächen für die Land- und Forstwirtschaft als auch für Natur, Freizeit und Erholung zu erhalten.
Die beschlossenen Kriterien lauten:
- Nur 20 ha – das sind etwas mehr als 1% der landwirtschaftlichen Fläche der Gemeinde von 1.964 ha (ohne Wald) – außerhalb der nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Baugesetzbuch (BauGB) privilegierter Flächen sollen für PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung gestellt werden. Maßgeblich ist die Größe des Geltungsbereichs des jeweiligen Bebauungsplans ohne die darin enthaltenen Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß der Grünordnung. Die bereits genehmigten Anlagen mit insgesamt 5,2 ha fallen bereits darunter.
- Die Größe einer Anlage wird auf max. 5 ha begrenzt.
- Grundsätzlich sind bei der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen sog. Vermeidungsmaßnahmen zu treffen. Etwaige Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sind auf dem Gebiet der Gemeinde Schmidgaden zu erbringen, wenn möglich am Ort des Eingriffs. Die bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung ist nach den „Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für Bau- und landesplanerische Behandlung von Freiflächen-Photovoltaik vom 10.12.2021“ von einem Investor/Betreiber zu beachten.
- Jede PV-Freiflächenanlage ist ab Beschlussfassung als „Bürgeranlage“ zu errichten. Der Investor/Anlagenbetreiber hat der Gemeinde Schmidgaden gegenüber schriftlich zu erklären, wie hoch die Bürgerbeteiligung sein soll. Die Bürgerbeteiligung soll unter der Maßgabe stattfinden, dass zunächst die betroffenen Bürger rund um die Anlage bzw. Gemeinde bevorrechtigt Anteile erwerben können. Der mögliche Investor/Betreiber hat die Bürgerbeteiligungsmöglichkeit aktiv zu bewerben.
- Örtlichen oder regionalen Investoren und Betreibern ist Vorrang vor anderen, fremden Investoren/Betreibern einzuräumen.
- Der Gemeinderat behält sich jeweils eine Einzelfallentscheidung vor, um z.B. die Bonität der betroffenen Fläche, die optische Wirkung, die Beeinträchtigung des Natur- und Landschaftsbildes, land- und forstwirtschaftliche Belange usw. zu berücksichtigen.
Diese Kriterien gelten vorerst bis zum 31.12.2025
Weitere geplante Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich
Der Gemeinderat Schmidgaden hat in der Sitzung vom 27.03.2024 über zwei vorliegende Anträge zur Ausweisung von Sonderflächen für Erneuerbare Energien, hier: Photovoltaik-Freiflächenanlagen abgestimmt und jeweils einen Aufstellungsbeschluss gefasst.
Weiterentwicklung des Industriestandorts Buchtal
Der Gemeinderat Schmidgaden hat in der Sitzung vom 12.06.2024 einen Aufstellungsbeschluss zur Weiterentwicklung des Industriestandorts Buchtal (Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG) gefasst.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.06.2024
Bebauungsplan "Erweiterung GEe Schmidgaden Nord-West 2"
Der Gemeinderat von Schmidgaden hat in seiner Sitzung vom 13.01.2021 beschlossen, einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Ziel und Zweck der Planung ist es, die bisher als land- und forstwirtschaftlich genutzten Flurstücke Fl.-Nrn. 622, 623, 634, 635/1 und einer Teilfläche von 635 der Gemarkung Schmidgaden einer gewerblichen Nutzung zuzuführen und dementsprechend als eingeschränktes Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auszuweisen. Damit sollen Flächen bereitgestellt werden, welche die Nachfrage nach solchen Flächen im Raum Schmidgaden Rechnung tragen. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der Flächennutzungsplan zu ändern.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmidgaden hat in seiner Sitzung am 08.06.2022 die Vorentwürfe zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Diese findet statt in der Zeit vom 27.06.2022 bis 29.07.2022.
Bekanntmachung Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
Begründung mit Umweltbericht
Anlage 1 - Bestand und Eingriff
Anlage 2 - Bebauungsplan mit Grünordnungsplan
Anlage 3 - Schalltechnisches Gutachten
Flächennutzungsplanänderung
Begründung Flächennutzungsplanänderung/Umweltbericht
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmidgaden hat in seiner Sitzung am 09.11.2022 die Entwürfe zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, die Bürger- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Diese findet statt in der Zeit vom 03.04.2023 bis 05.05.2023.
Bekanntmachung Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB
Auszug aus dem Beschlussbuch der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2022
Behandelte Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung
Bebauungsplan: Begründung mit Umweltbericht
Bebauungsplan: Entwurf
Bebauungsplan: Eingriff (Entwurf)
Bebauungsplan: Kompensation (Entwurf)
Schalltechnisches Gutachten
Flächennutzungsplan: Begründung mit Umweltbericht
Flächennutzungsplan: Entwurf
Formblatt Behördenbeteiligung
Datenschutzrechtliche Informationspflichten
Aufstellung des Bebauungsplans "Bgm.-Delling-Straße Ost" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans
Der Gemeinderat von Schmidgaden hat in seiner Sitzung vom 14.12.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) im östlichen Bereich der Bürgermeister-Delling-Straße in Trisching aufzustellen. Der Geltungsbereich soll die Flurnummern 823, 824, 825, 826 und 827 der Gemarkung Trisching erfassen. Gesamtfläche ca. 6.000 m².
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat wird sich im kommenden Jahr 2023 näher damit beschäftigen.
Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schmidgaden mit paralleler Aufstellung des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung "Industriegebiet an der A6 - BA II"
Der Gemeinderat von Schmidgaden hat in seiner Sitzung vom 14.10.2020 beschlossen, das Industriegebiet an der A6 in Trisching zu erweitern und einen Bebauungsplan aufzustellen sowie parallel dazu den Flächennutzungsplan zu ändern. Ziel der Planung ist es, zu überbauende Grundstücksflächen für Industriegebietsflächen nach den Bestimmungen des § 9 BauNVO bereitzustellen und damit der Nachfrage nach solchen Flächen im Raum Schmidgaden Rechnung zu tragen. Mit den Beschlüssen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.12.2022 und der Genehmigung des Flächennutzungsplan bzw. Ausfertigung der Satzung sind die Verfahren abgeschlossen.
ENDFASSUNG
Abwägung B-Plan/FNP - Anlage zur Niederschrift vom 14.12.2022
Bebauungsplan - Satzung
Bebauungsplan - Bekanntmachung Satzung
Bebauungsplan - Verfahrensablauf
Bebauungsplan - Deckblatt
Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan - Begründung
Bebauungsplan - Festsetzungen durch Planzeichen
Bebauungsplan - Ausgleichsplan
Bebauungsplan - Umweltbericht
Bebauungsplan - Schallschutz
Bebauungsplan - Potentialanalyse Artenschutz
Flächennutzungsplan - Verfahrensablauf
Flächennutzungsplan - Bekanntmachung
Flächennutzungsplan - Deckblatt
Flächennutzungsplan - Begründung
Flächennutzungsplan - Plan
Zusammenfassende Erklärungen - Bebauungsplan / Flächennutzungsplan
Rechtsverbindlichkeit mit 22.12.2022
Bebauungsplan "Schmidgaden-Mitte"
Der Gemeinderat von Schmidgaden hat in seiner Sitzung vom 11.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Schmidgaden-Mitte“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst das bisher als Grünland und ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle genutzte Flurstück Fl.-Nr. 44 sowie eine Teilfläche des Flurstücks Fl.-Nr. 42 und die Fl.-Nr. 55/2 (Gemarkung Schmidgaden), liegt im Dorfzentrum und hat eine Größe von ca. 6.900 m². Das Vorhaben dient der Stärkung der Innenentwicklung, sodass ein Bebauungsplan nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden kann. Die Gemeinde Schmidgaden möchte damit der steten Nachfrage nach Wohnflächen nachkommen.
Bekanntmachung Bürgerbeteiligung
Begründung Bebauungsplan
Anlage 1: Bebauungsplan
Anlage 2: Niederschlagswassereinleitung
Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schmidgaden
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.10.2020 beschlossen, auf Fl.-Nr. 123 der Gemarkung Rottendorf, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichten zu lassen.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.
Demnächst werden die Planungsunterlagen erstellt und dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt. Anschließend ist die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung vorgesehen. Derzeit ruht das Verfahren.