Kläranlage Schmidgaden
Die Kläranlage Schmidgaden befindet sich am östlichen Ortsrand Schmidgaden unweit der Staatstraße 2040 Richtung Nabburg.
Baujahr / Inbetriebnahme: 1981/1982
Planung: Ingenieurbüro Dietrich, Amberg
Kosten: ca. 1,9 Mio. DM
Ausbaugröße: bis 3230 EW (Einwohnergleichwerte)
Kläranlagensystem: 2 Oxidationsgraben mit je zwei Fuchs-Wendelbelüftern
Klärwärter: Konrad Ott, erreichbar über die Gemeindeverwaltung 09435/3074-0, Vertreter: Thomas Schmal
Die Anlage wurde in den Jahren 2009 und 2010 mit einer Investitionssumme von rund 1,0 Mio. Euro umfangreich erneuert.
Kläranlage Rottendorf
Neuigkeiten
(Un)schöne Überraschungen in der Kläranlage
In den Kläranlagen kommen alle Abwässer an, die in den Kanal eingeleitet werden. Dabei können bestimmte Fremdstoffe - insbesondere die aus den häuslichen Abwässern - meist sehr aufwändige und damit kostenintensive Reinigungsverfahren verursachen. So kommt es immer wieder zu Störungen in den Pumpwerken, da sich im Kanalnetz sogenannte "Verzopfungen" bilden, die zum Ausfall der Pumpen führen. Dabei setzt sich an den Pumpen alles fest, was zuvor nicht von den Rechen abgefangen werden konnte. Das Phänomen dabei ist, dass sich ganz dicke Klumpen an der technischen Anlage bilden, wie bei den Knethaken in einem zu festen Kuchteig. Problematisch ist in der Kläranlage allerdings, dass das zum Ausfall der Pumpen führt. Die Pumpen müssen dann durch das Kläranlagenpersonal ausgebaut und gereinigt werden. Dies ist sehr zeit- und kostenaufwändig.
Sie können helfen, diese Kosten zu vermeiden, indem Sie Folgendes nicht in die Kanalisation einleiten:
- Ölpflegetücher, Lotionspflegetücher, Reinigungstücher, Tampons und Binden (siehe auch Kennzeichnung auf der jeweiligen Verpackung)
- Fette jeglicher Art, Putzlumpen
- feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Hefe, flüssige Stoffe, die erhärten
- Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauche, Gülle, Schmutzwasser aus Dunggruben und Tierhaltungen, Silageärsaft, Molke
- Absetzgut, Schlämme oder Aufschwemmungen aus Vorbehandlungsanlagen, Räumgut aus Grundstückskläranlagen (gilt auch für den Inhalt von stillgelegten Drei-Kammer-Gruben) und Abortgruben
- feuergefährliche und zerknallfähige Stoffe wie Benbzin, Benzol, Öl
- Infektiöse Stoffe, Medikamente
- Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des Schmutzwassers in der Sammelkläranlage oder des Gewässers führen, Lösemittel
- Schmutzwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen, Gase oder Dämpfe verbreiten können
- Grund- und Quellwasser
- Zigarettenstummel
- Batterien
Die Einleitung der vorgenannten Stoffe führt dazu, dass der Feinrechen am Einlauf der Kläranlage erhebliche Mengen Abfall aus dem Abwasser fischen muss, der dann sachgerecht entsorgt werden muss. Zugleich wird auch die Reinigung des Abwassers erschwert.
Ferner können die technischen Einrichtungen, wie z. B. Pumpstationen, Schaden nehmen. Auch ist es für unsere Mitarbeiter nicht angenehm, wenn sie immer wieder Bündel von Ölpflegetüchern, Reinigungstüchern usw. aus den Pumpstationen oder Schächten mit scharfen Messern entfernen oder die Einrichtungen von Ablagerungen (z. B. Fetten) reinigen müssen.
Wer diese Einleitungsverbote nicht beachtet, haftet gegenüber der Gemeinde für alle dadurch entstehenden Schäden und Nachteile. Ferner handelt es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!
Textilstoff in Abwasseranlage
Es ist in letzter Zeit vermehrt vorgekommen, dass sich Textilien, Binden uns sonstigen sperrige Materialien in den Pumpwerken festgesetzt haben und es dadurch zur Verstopfung der Abwasseranlage gekommen ist. Die Gemeinde appeliert an die Bürger, im Sinne der Allgemeinheit, das Einleiten solcher Materialien zu unterlassen.