Recyclinghof

Recyclinghof

Im "Lerchenfeld" befinden sich die Grüngutannahmestelle und der Recyclinghof der Gemeinde Schmidgaden.

Darstellung der Lage im Ort

Der Recyclinghof hat am Samstag von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet. Wir weisen darauf hin, dass eine Annahme bis maximal 10 Minuten vor Schließung möglich ist.

Bitte beachten: Es können nur Kleinmengen bis 0,5 cbm pro Tag angeliefert werden. Größere Mengen (z.B. Haushaltsauflösungen) sind auf eigene Kosten zu entsorgen.

Alle weiteren Informationen rund um das Thema Recycling, entnehmen Sie bitte der Übersicht vom Landkreis Schwandorf.

Keine Annahme von Altholz aus dem Außenbereich an den Recyclinghöfen des Landkreises Schwandorf

Nachdem es hierzu immer wieder Anfragen von Bürgern gibt, weist das Landratsamt Schwandorf auf folgendes hin:

An den Recyclinghöfen wird kein mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz angenommen. Darunter fallen insbesondere imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich.

Auch verwitterte Hölzer, bei denen eine Behandlung mit Holzschutzmitteln nicht absolut zuverlässig ausgeschlossen werden kann, sind von der Anlieferung ausgeschlossen.

Beispiele (nicht abschließend!):

Imprägnierte Gartenmöbel und sonstige imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich wie z.B. Palisaden, Pergolen, Gartenhäuser, Gartenzäune, Dachsparren, Fenster/Fensterstöcke, Außentüren, ehemalige Bahnschwellen.

Begründet ist dies in der Altholzverordnung:

Diese teilt Altholz in Abhängigkeit von der Belastung mit Schadstoffen in die Altholzkategorien A I bis A IV und in die Sonderkategorie PCB-Altholz ein.

Bei den oben genannten von der Annahme an den Recyclinghöfen ausgeschlossenen Hölzern handelt es sich um Altholz der Kategorie A IV, das vom Gesetzgeber aufgrund seiner Behandlung mit Holzschutzmitteln als überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft ist, für den bereits bei der Annahme besondere Nachweispflichten gelten. Diese können nur von dafür zertifizierten Entsorgungsunternehmen erbracht werden.  

Lässt sich Altholz nicht eindeutig einer bestimmten Kategorie zuordnen, ist es laut Altholzverordnung stets in die jeweils höhere Kategorie einzustufen. Da bei der Annahme an den Recyclinghöfen eine Zuordnung der angelieferten Abfälle nur aufgrund einer Sichtkontrolle erfolgen kann, muss bei verwitterten Hölzern, bei denen eine Behandlung mit Holzschutzmitteln nicht absolut zuverlässig ausgeschlossen werden kann, die Einstufung als A IV-Holz erfolgen, so dass auch solche Holzabfälle an den Recyclinghöfen zurückgewiesen werden müssen.