Ortsrecht - Die Satzungen und Verordnungen der Gemeinde
Aufgrund häufiger Nachfragen zur 1-Meter-Regelung bei den Kosten für die Herstellung eins Grundstücksanschlusses an die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen im Gemeindebereich möchten wir an dieser Stelle für Klarheit sorgen.
In
- der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des ZV zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe vom 27.06.2013, Seite 2, §9 (1) und
- der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 15.04.2003 der Gemeinde Schmidgaden, Seite 3, §8 bzw.
- der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Schmidgaden vom 09.02.2012, Seite 3, §8 (1) ist geregelt, dass die tatsächlich entstandenen Kosten für Grundstücksanschlüsse auf Privatgrund, jeweils in tatsächlich entstandener Höhe zu erstatten sind.
Im Falle eines neu ausgewiesenen Bauplatzes werden die Versorgungsleitungen ca. 1 Meter in das Grundstück hineingelegt, sodass die Statik der Straße oder des Weges, bei Anschluss durch den Eigentümer, nicht gefährdet wird. Die Kosten, für den in Privatgrund ragenden Hausanschluss, wurden in der Grundstückspreiskalkulation berücksichtigt und werden somit dann auch wieder vom Grundstückskäufer getragen. Dies gilt sowohl für die Wasserversorgungs- als auch für die Abwasserentsorgungsleitungen.
Hier finden Sie die Satzungen/Verordnungen der Gemeinde Schmidgaden. Um die entsprechenden Dokumente zu öffnen, klicken Sie bitte auf die jeweilig gewünschte Satzung: