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Änderung Regionalplan des Planungsverbands Oberpfalz-Nord wegen Windkraft

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.10.2024 die vom Regionalen Planungsverband geplante Vorrangfläche für Windkraftanlagen „SAD 11“ abgelehnt. Im Verlauf der Sitzung erläuterte Geschäftsleiter Herr Janz die rechtlichen Grundlagen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und die landesrechtliche Umsetzung über die Planungsverbände.

Der Freistaat Bayern hat 1,1% der Landesfläche bis 31.12.2027 und 1,8% der Landesfläche bis 31.12.2032 für Windenergieflächen auszuweisen. Die Gemeinde Schmidgaden hat in ihrem Flächennutzungsplan eine Windkraftzone von 45,2 ha ausgewiesen. Drei Flächen wurden dem Planungsverband bereits nachgemeldet. Insgesamt sind rund 60 ha des Gemeindegebiets nun für mögliche Windkraftanlagen bereitgestellt.

Sowohl gegen die angedachte Fläche „SAD 11“, welche auch die Gemeinden Freudenberg und Fensterbach betrifft, als auch gegen die Fläche „SAD 59“, die sich an der Grenze von Schmidgaden-Schwarzenfeld befindet, hat sich der Gemeinderat ausgesprochen.

Die Gemeinde leistet bereits ihren Anteil an der Energiewende und an Erneuerbaren Energien. So queren die Stromtrassen des sog. Ostbayernrings als auch des sog. Süd-Ost-Links die Gemeinde Schmidgaden, bei denen vor allem die Eigentümer von Land- und Forstwirtschaftsgrundstücken betroffen werden. Entlang der Autobahn sind mittlerweile die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen bevorrechtigt möglich. Ebenso wird die mögliche Bahnstromtrasse angesprochen, die das Gemeindegebiet künftig betreffen könnte. Die Gemeinde hat auch ein Konzept für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen erstellt, wonach 20 ha der landwirtschaftlichen Fläche hierfür bereitgestellt werden. Dies müsse beim vorliegenden Verfahren noch besser berücksichtigt werden.

Die Kriterien, wonach die Vorrangflächen ermittelt wurden, sind in jedem der 18 Planungsregionen in Bayern unterschiedlich. Hier sollte eine einheitliche Vorgabe getroffen werden. In jedem Fall soll der Abstand zur Wohnbebauung auf 1000 m bzw. 800 m im Außenbereich sein. Bei der Wind- bzw. Standortgüte sollen Flächen berücksichtigt werden, deren Güte 60% oder mehr aufweist. Schließlich wird auch auf das militärische Interessensgebiet hingewiesen.

Die aktuellen Unterlagen des Planungsverbands sind auf der Website der Regierung der Oberpfalz – Service – Raumordnung, Landes- und Regionalplanung – Regionalplanung – Region „Oberpfalz-Nord“ – Regionalplan, Fortschreibungen und Beteiligungsverfahren zu finden.