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Gemeindliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung - Gebührenerhöhung zum 01.01.2026

In der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2025 wurde bei der gemeindlichen Wasserversorgung - das betrifft die Ortschaften Trisching, Littenhof, Wolfsbach, Zißlmühle, Scharlmühle - eine drastische Gebührenerhöhung beschlossen, die verständlicherweise für großen Unmut sorgte. Bei der Gebührenerhöhung für die Abwasserentsorgung ist das gesamte Gemeindegebiet betroffen. Die Gemeindeverwaltung hat die von einem Fachbüro erstellten Kalkulationen von mehreren Stellen nochmals rechnerisch und rechtlich prüfen lassen. Eine juristische Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages kommt nun zu dem Ergebnis, dass das Kalkulationsbüro bei den Wasser- und Abwasserkalkulationen die neueste Rechtsprechung des obersten Bayerischen Verwaltungsgerichts (Urteile des BayVGH München v. 16.05.2025 u. 22.01.2026) nicht beachtet hat. Demnach sind in beiden Bereichen die Defizitausgleiche aus den Vorjahren unzulässig und die Gebührensatzungen (Wasserversorgung: 7,01 € netto, Abwasserentsorgung: 2,75 €)  deshalb rechtswidrig. Für die betroffenen Bürger zeichnen sich daher günstigere Wasser- und Abwassergebühren ab.

Die betroffenen Bürger werden nach einer erneuten Entscheidung des Gemeinderates umgehend schriftlich informiert und aufgeklärt.