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Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten

Am 15. Mai 2023 ist die Antragstellung für die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets) in Bayern gestartet. Mit den Härtefallhilfen sollen Privathaushalte entlastet werden, die für diese Energieträger im Entlastungszeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen hatten.

In der Anlage finden Sie ein Informationsschreiben als Pdf-Datei.
Weitere Informationen zu den Hilfen stellt das Staatsministerium auf seiner Website bereit unter: https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php. Mit diesem Link geht es zum Antragsportal.