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Neue Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2024

Bereits in der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des letztjährigen Haushaltsplans der Gemeinde Schmidgaden (2023) hat das Landratsamt Schwandorf nachdrücklich Einnahmeverbesserungen eingefordert und eine Anhebung der Hebesätze auf den Landesdurchschnitt verlangt. Zuletzt waren in der Gemeinde Schmidgaden die Hebesätze vor 16 Jahren angehoben worden.

Der Gemeinderat Schmidgaden hat deshalb am 08.05.2024 mit dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung auch eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) und Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) von 320% auf 350 % beschlossen. Gleichzeitig wird der Hebesatz für die Gewebesteuer von 350 % auf 380 % erhöht.

Jedem Grundstückseigentümer geht deshalb in den nächsten Tagen ein neuer Grundsteuerbescheid von der Gemeinde zu. Sofern Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen, da der Bankeinzug wie bisher automatisch erfolgt. Sollten Sie der Gemeinde Schmidgaden keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir, ihre Überweisungsbeträge bzw. Daueraufträge entsprechend abzuändern.

Besonderer Hinweis:

Für die diesjährige Hebesatzänderung gelten die alten Grundsteuermessbeträge, nach altem, bundesweiten Grundsteuerrecht (Gültigkeit endet am 31.12.2024).

Ab dem 01.01.2025 gilt bereits das neue bayerische Grundsteuerrecht, mit den vom Finanzamt neu festgelegten Messbeträgen. Diese werden derzeit von den Finanzämtern an alle Grundstückseigentümer versendet. Sollten Sie mit den neu festgelegten Messbeträgen nicht einverstanden sein, so bitten wir, sich unmittelbar an ihr Finanzamt zu wenden, da die Städte und Gemeinden auf deren Berechnung keine Einflussmöglichkeit haben.

Über die ab dem 01.01.2025 geltenden Hebesätze hat der Gemeinderat noch nicht entschieden.