Neuigkeiten des ZV Brudersdorfer Gruppe
10.03.2020 - ZV Brudersdorfer Gruppe gewinnt zwei weitere Klagen
Erneut wurden vom Verwaltungsgericht Regensburg zwei Klagen abgewiesen, die gegen den Zweckverband zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe eingereicht wurden. In einem Fall hat ein Anschließer die Klage zurückgezogen, nachdem das Verwaltungsgericht angekündigt hatte, dass es die Klage für unbegründet hält. Der Zweckverband hatte die Erfolgsaussichten der Klagen von Anfang an als gering beurteilt, da bereits mehrere Urteile aus ähnlich gelagerten Fällen vorlagen. In einem Fall hatte der Rechtsbeistand des Anschließers sich auf ein Urteil bezogen, das zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Monate von der übergeordneten Instanz aufgehoben worden war.
Der Zweckverband Brudersdorfer Gruppe hat somit alle anhängigen Verwaltungsverfahren (Widersprüche, Klagen, Petitionen, Rechtsaufsichtsbeschwerden etc.) für sich entscheiden können. An die Bürgerinnen und Bürger ergeht die Bitte, vor der Beschreitung des kostspieligen Rechtsweges genau zu prüfen, ob tatsächlich reelle Chancen in den Verwaltungsverfahren vorliegen.
Oftmals beraten die Rechtsanwälte vorrangig im Hinblick auf ihre eigenen finanziellen Interessen.
08.03.2020 - ZV Brudersdorfer Gruppe weißt Wahlkampfaussagen zurück
Die Kostenbelastung der Anschließer des Zweckverbandes Brudersdorfer Gruppe ist durch die Sanierung des Leitungsnetzes bisher sehr hoch gewesen. Durch die im Dezember 2019 zugesagte Förderung konnte die Kostenbelastung der Bürger nun deutlich reduziert werden. Inzwischen ist auch die "Förderschwelle II" überschritten, wodurch die nun laufenden Leitungssanierungen mit einem Fördersatz von 80 % bezuschusst werden.
Leider wurden auf verschiedenen Wahlveranstaltungen ein teilweise doppelt so hohes Kostenvolumen (10 Millionen Euro) verbreitet, als bisher beauftragt. Das führt zu einer gezielten Verunsicherung der Bevölkerung. Der Zweckverband stellt außerdem klar, dass bisher weder eine Planung über einen weiteren Bauabschnitt vorliegt, oder ein derartiger Planungsauftrag erteilt wurde!
Im Artikel "Eine Stimme für das Land" (DNT, 06.03.2020) wird aus der Wahlversammlung "Nabburger Land" berichtet: "Die schlechten Erfahrungen beim Bau der Wasserleitung würden noch tief in den Köpfen stecken. "Man hätte zumindest vorher informiert werden sollen, bevor die Verbesserungsbeiträge an die Haushalte verschickt worden sind", lautete eine der Forderungen. "Wenn der Bürger erst durch Leserbriefe in der Tageszeitung informiert wird, dann liegt die Kommunikation im Argen", kritisierte der Versammlungsleiter."
Den Berwerbern von "Nabburger Land" ist entgangen, dass die Verbesserungsbeiträge in der öffentlichen Sitzung des Zweckverbandes und in der Berichterstattung über diese Sitzung (DNT, 16.03.2018) angekündigt wurden. Ein weiterer Hinweis auf die bevorstehenden Verbesserungsbeiträge erfolgte im Bericht vom 09.05.2018 (DNT). Eine zusätzliche Information fand sich ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Schmidgaden unter der Rubrik "Zweckverband Brudersdorfer Gruppe".
17.02.2020 - Vorwürfe gegen den ZV Brudersdorfer Gruppe erwiesen sich als haltlos
Nach dem Scheitern von sechs Petitionen, die von Zweckverbandsbürgern beim Bayerischen Landtag eingereicht wurden, sind verschiedene Gerüchte und Vorwürfe gegen den Zweckverband und dessen Geschäftsführung erhoben worden. Unter anderem wurde fälschlicherweise behauptet, dass einige Anschließer die Härtefallförderung erreicht hätten und die Zweckverbandsführung nicht die Interessen der Bürger vertrete. In einem Fall wurde der Vorwurf erhoben, dass der Zweckverband unterschiedliche Berechnungsmaßstäbe angewenden würde. Verbandsvorsitzender Schärtl sagte in einer Wahlversammlung in Brudersdorf zu, den erhobenen Vorwürfen nachzugehen und die näheren Umstände der Beitragsberechnung aufzuklären.
Unbestritten sind durch die Sanierungsmaßnahmen am Wasserversorgungsnetz des Zweckverbandes zum Teil erhebliche Kostenbelastungen für die Bürger entstanden. Für den Zweckverband stand jedoch immer die langfristige Sicherung der Wasserversorgung im Vordergrund. Zudem musste erst eine Förderschwelle erreicht werden, da in der Vergangenheit (seit 1992) nur geringe Investitionen getätigt wurden.
Einem "Leserbrief", der gegenwärtig von den Beschwerdeführer im Zweckverbandsgebiet verteilt wird, ist zu entnehmen, dass eine grobe Fehleinschätzung vorliegt, was tatsächlich mit den Beschwerden und mit einer Klage erreicht wurde. Fest steht: bei einem Erfolg der Klage hätte der Zweckverband sämtliche Förderansprüche verloren, wie auch das Wasserwirtschaftsamt Weiden bestätigte.
Die von sechs Anschließern eingereichten Petitionen wurden der Staatsregierung als »Material nach § 80.3 BayLTGeschO« überwiesen. (Der Ausschuss bringt damit zum Ausdruck, dass er das Gesuch für geeignet hält, im Rahmen eines künftigen Gesetzentwurfs oder einer sonstigen Verwaltungsentscheidung mit einbezogen zu werden.) Da eine Gesetzesänderung der Förderrichtlinien (RZWas2018) nicht erfolgte und auch bis auf weiteres nicht beabsichtigt ist (Protokollauszug vom 16.10.2019, Seite 4: Abgeordneter Klaus Adelt ...im Umweltausschuss sei nicht über eine erneute Änderung der RZWasRichtlinien verhandelt worden...), hatten die Petitionen keinerlei Auswirkungen auf die gewährte Förderung. Die Petitionen scheiterten aber in erster Linie aufgrund der Unkenntnis des neuen Förderrechts und einer willkürlichen Kostenhochrechnung der Bauabschnitte (BA I, BA II und BA III). Die Angabe einer Beitragsbelastung (wie von den Beschwerdeführern angegeben) für Bauabschnitte, für die noch keine Sanierungsplanung erstellt wurde, geschweige denn eine Bauauftragsvergabe erfolgte, ist unseriös. Falsche oder überzogene Angaben werden vom Ministerium bei der Prüfung der eingereichten Petitionen sehr schnell erkannt und untergraben die Glaubwürdigkeit der Zweckverbandsinteressen. Bei der Prüfung der Petitionen wurde im übrigen festgestellt, dass die Zweckverbandsführung jederzeit korrekt gehandelt hat.
Im Rahmen eines Ortstermins am 04.02.2020 konnten die Verbandsvorsitzenden, Bürgermeister Armin Schärtl und Bürgermeister Josef Deichl, sowie Geschäftsführer Hans Werner die erneut erhobenen Vorwürfe entkräften. Die Beitragsabrechnung und die Gebührenerhebung des Zweckverbandes entsprechen exakt den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben. Eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Bürgern liegt ebenfalls nicht vor.
Die Zweckverbandsführung stimmte mit dem betroffenen Anschließer überein, dass das komplizierte Beitragsrecht nicht immer zufriedenstellende Ergebnisse bewirkt, die Städte, Gemeinden und Zweckverbände sind jedoch an die geltende Rechtslage gebunden. Mehrere Urteile am Verwaltungsgericht Regensburg und das bayerische Innenministerium bestätigten bereits die korrekte Vorgehensweise des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe. Der Zweckverband Brudersdorfer Gruppe weist jedoch Verleumdungen und Unterstellungen, sei es aus Unkenntnis der Sach- und Rechtslage, oder aus Böswilligkeit, strikt zurück.
23.12.2019 - ZV Brudersdorfer Gruppe erhält Förderbescheid vom Wasserwirtschaftsamt Weiden
Die freudige Nachricht erreichte den Zweckverband zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe und seine Bürger kurz vor den Weihnachtsfeiertagen. Das Wasserwirtschaftsamt Weiden hat mit einem Zuwendungsbescheid die Förderfähigkeit der derzeit laufenden Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahme festgestellt und die Auszahlung von Fördermitteln bewilligt.
Zunächst erfolgt eine Förderung nach verbauter Leitungslänge (80,00 €/m). Entsprechend der Richtlinien der RZWas 2018 können bei der Schlussabrechnung (2020) mit rund 50 % der förderfähigen Baukosten, ab Erreichen der Förderschwelle gerechnet werden. Nach dem Überschreiten der Förderschwelle II beträgt der Fördersatz 80 %.
Im Vorfeld hatten zahlreiche Gespräche, unter anderem mit dem Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Weiden und mehreren Abgeordneten der Region stattgefunden, um eine möglichst hohe Förderquote für die Verbandsbürger zu erreichen. Aber zwei fehlende Hausanschlüsse im Ortsteil Rottendorf gefährdeten und verhinderten eine frühere Zuschussgewährung.
Zuletzt hatten sich im November, bei einem persönlichen Gesprächstermin im zuständigen Umweltministerium in München, Landrat Thomas Ebeling, Bürgermeister Armin Schärtl und Bürgermeister Josef Deichl um eine Förderung bemüht. Bei den Gesprächen im Ministerium wurden unter anderem auch die 6 gescheiterten Eingaben (Petitionen) gegen die Beitrags- und Gebührenbelastung thematisiert.
Als Ergebnis der Gespräche im Ministerium kann festgehalten werden:
- Der Zweckverband Brudersdorfer Gruppe kann mit der regulären Härtefallförderung der RZWas 2018 rechnen.
- Ein zusätzlicher Fördertopf der Bayerischen Staatsregierung steht nicht zur Verfügung;
- Eine erneute Änderung der RZWas 2018, wie in den eingereichten Petitionen gefordert, wird von der bayerischen Staatsregierung derzeit nicht erwogen;
- Das Ministerium betonte, dass die derzeitige Härtefallförderung mit der RZWas2018 nochmals deutlich verbessert wurde, jedoch können damit nicht alle Fehler der Vergangenheit behoben werden.
- Die gerichtlichen Entscheidungen (Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg) sind auch für die Bayerische Staatsregierung bindend.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe zeigt sich insgesamt mit dem Förderverfahren zufrieden, da die Beitragsbelastung der Bürger dadurch erheblich sinkt. Seit Beginn der Sanierungsarbeiten galten drei unterschiedliche Rechtslagen:
- Bis 31.12.2015 wurden Leitungssanierungen nicht gefördert;
- Bis 31.12.2017 galt die Pauschalförderung nach Leitungslängen, mit hohen Förderschwellen;
- Seit 01.01.2018 gilt die RZWas 2018, mit Mindestförderungen und abgesenkten Förderschwellen.
Der Zweckverband Brudersdorfer Gruppe dankt allen Unterstützern, Abgeordneten und Behörden für ihren Einsatz im Förderverfahren und wünscht besinnliche Weihnachten und ein gutes, neues Jahr 2020!
30.10.2019 - Verwaltungsgericht Regensburg, Bayerischer Landtag und Innenministerium bestätigen erneut die Vorgehensweise des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe
Im Juli 2019 wurden 6 Eingaben (Petitionen) gegen die Beitrags- und Gebührenbelastung durch die Leitungssanierung des Zweckverbandes Brudersdorfer Gruppe beim Bayerischen Landtag eingereicht.
Wie schon bei der Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg waren die Hauptbeschwerdepunkte die Zuständigkeit für die Löschwasserversorgung, die Kostenbeteiligung der Wassergäste, die Beitragsbelastung der Anschließer und die Gebührenerhöhung.
Das Innenministerium und der Landtagsausschuss stellten hierzu fest, dass die Übernahme der Kosten für die Löschwasserversorgung durch die Kommunen eine gängige Tatsache sei. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe wiederholt entschieden, dass eine leitungsgebundene Einrichtung der gemeindlichen Wasserversorgung auch dem Feuerlöschwesen dient und kein nach Art. 5 Abs. 3 KAG zu berücksichtigender Vorteil für die Allgemeinheit sei, der durch eine eigene Beteiligung der Gemeinde berücksichtigt werden müsse. Auch die Handhabung der Heranziehung von "Wassergästen" sei rechtlich nicht zu beanstanden, weil der Zweckverband für Grundstücke außerhalb seines Versorgungsgebiets kein Satzungsrecht besitze.
Die hohen Wassergebühren sind zum Teil durch die ungünstige geographische Situation vor Ort bedingt. Das Innenministerium stellte daneben fest, dass durch den klagebedingten Zeitverlust die Kostenbelastung der Bürger weiter gestiegen sei. Die Einrichtungen zur Wasserversorgung müssten kostendeckend betrieben werden. Insgesamt ist die abgabenrechtliche Handhabung des Zweckverbands rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden, so eine Stellungnahme des Innenministeriums.
Der Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport hat die Eingaben in der öffentlichen Sitzung vom 16.10.2019 beraten und beschlossen, dass den Petitionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht entsprochen werden kann.
Bereits am 17.09.2019 hat das Verwaltungsgericht Regensburg einen Anordnungsbescheid zur Erneuerung eines Hausanschlusses in Rottendorf für verhältnis- und rechtmäßig befunden. Der Kläger hatte sich geweigert, seinen ca. 50 Jahre alten Hausanschluss, auf dem bereits 2 Rohrbrüche aufgetreten waren, erneuern zu lassen. Die Wasserleitungsbaumaßnahmen in Rottendorf sind damit weitgehend abgeschlossen. Lediglich 1 Hausanschluss konnte noch nicht erneuert werden, da vom Hauseigentümer, trotz 15 monatiger Vorlaufzeit, noch kein baulicher Zugang ermöglicht wurde.
Bereits am 02.07.2019 gab das Bayerische Innenministerium (StMI) eine rechtliche Bewertung zum Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ab. Im Ergebnis sieht das Staatsministerium des Innern keine Möglichkeit, der Eingabe des Petenten abzuhelfen. „Die Bewertung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe ist aus der dem Innenministerium im Rahmen der Rechtsaufsicht zustehenden rechtlichen Sicht nicht zu beanstanden“.
28.10.2019 - 4 Rohrbrüche innerhalb von 2 Tagen
Die Wasserversorgung nach den 3 Rohrbrüchen in Fraunberg, Obersteinbach und Passelsdorf konnte am 29.10.2019 um 01:00 Uhr wiederhergestellt werden.
Unser Wasserwart Markus Ries und zwei Mitarbeiter waren am Samstag (26.10.2019) von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr mit der Reparatur eines Rohrbruchs in Diepoltshof beschäftigt. Am Montag (28.10.2019) traten erneut drei Rohrbrüche in Fraunberg, Obersteinbach und Passelsdorf auf. Die Schadensschwerpunkte scheinen sich derzeit in die Hochzone zu verlagern.
14.06.2019 - Mögliche Leistungen von Anliegern auf Privatgrund
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe teilt mit, dass bei der Erneuerung von Hausanschlussleitungen, folgende Leistungen der Anschließer, auf Privatgrund möglich sind:
- Erdarbeiten Rohrgraben
mid b/t = 0,70/1,20 m - Pflasterarbeiten
30.04.2019 - Ausführungszeiten und Bauablauf der Hausanschlüsse in Rottendorf
Zur Wasserversorgungsanlage des Zweckverbandes Brudersdorfer Gruppe gehören nach § 1 Abs. 4 der Wasserabgabesatzung (WAS) auch die Grundstücksanschlüsse (Hausanschlüsse), von der Hauptversorgungsleitung bis zur Übernahmestelle nach der Wasseruhr. Gemäß § 9 Abs. 2 der WAS des Zweckverbandes wird der Grundstücksanschluss vom „Zweckverband hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt“. Der Zweckverband Brudersdorfer Gruppe ist allein für die ordnungsgemäße Anbindung der Grundstücksanschlüsse an die Hauptwasserleitung zuständig.
Für die Erneuerung der Hausanschlüsse im Gemeindeteil Rottendorf ist folgender Zeitplan vorgesehen:
- Beginn voraussichtlich in KW 21/22 in Lilienweg
- Straßenablauf:
- Lilienweg
- Zum Kalvarienberg
- Dorfstraße unterer Bereich
- Sankt- Andreas-Straße
- Dorfstraße oberer Bereich
- Hohersdorfer Straße
- Tulpenweg
- Am Schulberg (Zusatz HAS)
- Restarbeiten
- Es ist von einer Leistung von 1 HAS/Tag auszugehen, somit werden die HAS-Arbeiten voraussichtlich im September 2019 abgeschlossen sein.
Wir bitten Sie diese Informationen zu beachten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Wasserwart, H. Ries, Tel. 015123300158 oder den Zweckverband 09435/30740
07.03.2019 - Wassergebühren steigen stark an
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe hat in seiner Verbandssitzung vom 26.02.2019 eine Erhöhung der Verbrauchsgebühren (Wasserpreis) auf 3,47 € je m³ beschlossen. Die Grundgebühr für einen Wasserzähler (bis 4 m³/h) steigt auf 100,00 € pro Jahr an.
Die Kalkulation der neuen Gebührensätze wurde vom Kommunalbüro Hurzlmeier, aus Straubing vorgenommen und die Juristin Marina Maier stellte die Ergebnisse in der letzten Sitzung vor. Die Gebührenkalkulation aus dem Jahr 2015 ging noch von einem Abschluss der Sanierungsarbeiten bis Dezember 2017 aus. Durch die klagebedingten Verzögerungen sind bei der Leitungssanierung Mehrkosten von mindestens 53 % (ca. 1.400.000,00 €) im Vergleich zur Kostenberechnung und der Verbesserungsbeitragssatzung vom 20.08.2015 entstanden. Aufgrund der in der Zwischenzeit angefallenen Unterhaltskosten (Rohrbrüche, Straßenschäden, Notversorgung, permanente Leitungsdesinfektion, Wasserverluste, zusätzlicher Verwaltungsaufwand) sind sowohl die Gebührenkalkulation, als auch die Kalkulation der Verbesserungsbeiträge aus dem Jahr 2015 überholt. Diese Umstände führten innerhalb von 3 Jahren zu einer Unterdeckung im Verwaltungshaushalt von 80.000,00 € und zu erheblichen, haushaltsrechtlichen Problemen. In diesem Defizitbetrag sind die von der Gemeinde Schmidgaden gestundeten Bauhof- und Verwaltungskosten noch nicht enthalten. Angesichts der schwierigen Haushaltslage des Zweckverbandes blieb den Verbandsräten keine andere Wahl, um vom Landratsamt Schwandorf eine Genehmigung für den Haushalt 2019 und die erforderliche Kreditaufnahme zu erhalten. Andernfalls hätte wegen Zahlungsunfähigkeit sogar ein Stillstand bei den Bauarbeiten gedroht.
Auszug aus der ab 01.01.2019 gültigen Änderungssatzung (BGS-WAS):
a) § 12 Grundgebühr, Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss (Q3):
bis 4,0 m³/h 100,00 €/Jahr,
bis 10,0 m³/h 120,00 €/Jahr,
über 10,0 m³/h 150,00 €/Jahr,
b) in § 13 Abs. 3 (Verbrauchsgebühr)
wird der Betrag „1,85 €“ durch den Betrag „3,47 €“ ersetzt.
c) in § 13 Abs. 4 (Bauwasser)
wird der Betrag „1,90 €“ durch den Betrag „4,00 €“ ersetzt.
Um die Nachzahlung bei der nächsten Wassergebührenabrechnung nicht zu hoch werden zu lassen, hat der Zweckverband die Vorauszahlungen für das laufende Jahr 2019 bereits angepasst.
Schmidgaden, 07.03.2019 (Zweckverband Brudersdorfer Gruppe)
08.02.2019 - Zweckverband übergibt technische Leitung
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe hat die Zuständigkeit für die Wartung und den Unterhalt des Rohrnetzes und der Verbandsanlagen an die Gemeinde Schmidgaden übertragen. Seit dem Ausscheiden des letzten Wasserwartes wurden die jeweiligen Arbeiten von der Stadt Schnaittenbach, der Stadt Nabburg und der Gemeinde Schmidgaden in ihrem jeweiligen Verbandsgebiet selbst erledigt und auftretende Rohrbrüche repariert. Der Bauhof der Gemeinde Schmidgaden ist ab 01.03.2019 für das gesamte Wasserleitungsnetz und die Anlagen der Brudersdorfer Gruppe zuständig. Die Gemeinde Schmidgaden hat im Vorfeld die personellen und ausstattungstechnischen Weichenstellungen getroffen, um die Wasserversorgung der Bürger optimal gewährleisten zu können. Nach dem Abschluss seiner Ausbildung zum Wasserwart und dem Ankauf eines Einsatzfahrzeuges für die Wasserversorgung, ist Bauhofleiter Markus Ries ab sofort der zuständige Ansprechpartner im Zweckverbandsbereich für Neuanschlüsse, Rohrbrüche und sonstige Versorgungsstörungen.
Herr Ries ist zu erreichen unter:
Mobil: 015123300158
Tel.-Nr. 09345/5027125.
21.12.2018 - Beitrags- und Gebührenerhöhung zum 01.01.2019
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe hat in seiner Verbandssitzung vom 08.02.2018 eine Neukalkulation der Beiträge und Gebühren und damit eine erneute Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 27.06.2013 beschlossen. Die Neukalkulation führt voraussichtlich zu einer Erhöhung der derzeit geltenden Beiträge und Gebühren zum 01.01.2019.
Die noch zu beschließende Änderungssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
03.09.2018 - Wasserleitungsbau geht voran
In einem Informationsgespräch informierte der Wasserzweckverband, die Bauleitung und die Baufirma über den Fortgang des Wasserleitungsbaus in Rottendorf.
Seit Anfang Juli beherrschen die Baumaschinen die Ortschaft Rottendorf. Denn Wasserleitungsbau der Brudersdorfer Gruppe hat begonnen. In einem Pressegespräch gab es Informationen über den aktuellen Stand. Daran haben teilgenommen, der stellvertretende Zweckverbandsvorsitzende, Bürgermeister Josef Deichl, der Geschäftsführer des Zweckverbandes, Hans Werner, der Bauleiter des Ingenieurbüros Seuss, Helmut Schatz, von der ausführenden Baufirma, Gesamtbauleiter, René Heuberger, Bauleiter Andreas Ranzinger und der Bauleiter für die Spülbohrung für die Leitung zwischen Rottendorf und Inzendorf, Stefan Pilger, Wasserwart und Bauhofleiter, Markus Ries. Der Ringschluss im Burserweg ist abgeschlossen, die Straße ist bereits fertig asphaltiert. Zeitgleich wurde auch Anfang Juli der Schulberg in Angriff genommen werden. Dort musste zunächst bei sieben Anschließern ein Notanschluss gemacht werden, dieser wurde durch den Bauhof Schmidgaden unter der Leitung von Markus Ries abgewickelt.
Der Schulberg wurde darum als erstes in Angriff genommen, da dort auch in der Vergangenheit die Schadenshäufigkeit am höchsten war, sprich, dort gab es die meisten Rohrbrüche. Die Verlegungsarbeiten sind im vollem Gange. Laut Bauleitung Pfaffinger war es nicht einfach die Verlegeschächte zu graben, da diverse Kanäle und alte Wasserleitungen im Untergrund verlaufen, die nirgends dokumentiert sind. Es musste immer wieder zunächst geklärt werden um welche Leitung es sich handelt, bevor weiter gemacht werden konnte. Der Abschluss soll möglichst zeitnah erfolgen. Nach Abschluss am Schulberg erhält die Straße keine Feinschicht beim Asphalt. Denn im nächsten Jahr soll diese ja entsprechend ausgebaut werden. In der Zwischenzeit wurden alle zehn Knotenpunkte eingebracht und die notwendigen Schieber. Am 17. September soll mit der Spülbohrung begonnen werden, mit diesem Verfahren wird die neue Hauptleitung zwischen Rottendorf und Inzendorf verlegt. Damit wird eine Länge von 1,5 km überwunden, dabei werden Rohre mit einem Durchmesser von 180 und 250 mm verlegt. Sämtliche Leitungsverläufe ob innerhalb der Ortschaft oder auch außerhalb werden entsprechend dokumentiert, damit die genauen Verläufe vorliegen. Über den bisherigen Bestand liegen fast keine Unterlagen vor. Ein wichtiges Thema sind die Hausanschlüsse. Hier hat die Firma Pfaffinger den Anliegern ein entsprechendes Angebot gemacht. Alle Anlieger haben mittels eines Schreibens ein Angebot erhalten. Für Hausanschlüsse, die nicht von der Firma Pfaffinger gemacht werden, wird keine Gewährleistung übernommen. Die Anschließer wurden auch aufgefordert, Druckminderer und Rückspülfilter einzubauen. Neue Hausanschlüsse sind in jedem Fall erforderlich, denn die alten Gussleitungen oder PN6-Leitungen halten dem neuen Druck nicht stand. Alle Beteiligten mussten feststellen, dass noch immer gewisses Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der Baumaßnahme besteht. Dabei stehen alle an der Ausführungen beteiligten für die Fragen der Bevölkerung zur Verfügung. Über jede Maßnahme wird umfangreich informiert. Es geschieht nichts zum Nachteil der Anschließer. Der Wasserzweckverband bittet darum die Rückmeldung abzugeben, wer seinen Hausanschluss durch die Firma Pfaffinger machen möchte. Die Firma muss entsprechend planen und das notwendige Material auch bestellen. Wer seinen Hausanschluss selbst macht oder an eine andere Firma vergibt hat keine Gewährleistung. Die Baumaßnahmen für die neue Wasserleitung sind im vollen Gange.
03.07.2018 - Ursachenforschung zur Rohrbruchserie
Genau 2 Wochen nach der verheerenden Rohrbruchserie vom 19. Juni 2018, hat der Zweckverband die Kriesenbewältigung und die Ursachen der Leitungsschäden analysiert. Die Verbandsführung, die beteiligten Wasserwarte, Mitglieder des Zweckverbandsrates und H. Winter, der leitende Ingenieur des Planungsbüros Seuss aus Amberg, erläuterten die näheren Umstände am Schadenstag und betrieben ausführliche Ursachenforschen. Der Zweckverbandsvorsitzende gab dabei das von den Katastrophenschutzbehörden des Landkreises Schwandorf ausgesprochene Lob an die Wasserwarte, Feuerwehren und Einsatzkräfte vor Ort weiter.
Verbandsvorsitzender Armin Schärtl widersprach anschließend den in der Bevölkerung kursierenden Gerüchten, wonach zwei der vier Rohrbrüche vermeidbar gewesen wären. Aufgrund der vorliegenden Belege und Fakten konnte ein Fehlverhalten, oder eine unfachmännische Bedienung der Absperrschieber ausgeschlossen werden und scheiden damit als Schadensursache aus. Auch mögliche Bauarbeiten können als Ursache ausgeschlossen werden, da zum Schadenszeitpunkt keine Arbeiten am Leitungsnetz ausgeführt wurden. Ingenieur Winter geht erneut von Materialermüdung als Ursache der Rohrbrüche aus.
20.06.2018 - Erneuter Rohrbruch in Ragenhof
Nur einen Tag nach der katastrophalen Rohrbruchserie im Zweckverbandsbereich (4 schwere Rohrbrüche innerhalb weniger Stunden) kam es erneut zu einem Rohrbruch in Ragenhof (Hochzone). Die anfällige Wasserleitung aus Asbestzement musste am Ortseingang von Ragenhoferneut von den Mitarbeitern des Bauhofes Nabburg repariert werden. Als Schadensursache wird Materialermüdung angenommen, andere Ursachen (z.B. Bauarbeiten) können ausgeschlossen werden. Der nun aufgetretene Rohrbruch liegt nur wenige Meter von drei früheren Schadensstellen entfernt. Die von einem kleinen, aber lautstarken Teil der Bevölkerung noch immer vertretene Ansicht, dass keine grundlegende Sanierung des Leitungsnetzes erforderlich sei, wurde spätestens durch die Rohrbruchserie der letzten Tage widerlegt. Die Haushaltsmittel des Zweckverbandes Brudersdorfer Gruppe für den Rohrnetzunterhalt wurden durch die Rohrbruchserie innerhalb von zwei Tagen vollständig aufgebraucht. Eine zügige Aufnahme der Sanierungsarbeiten, wie von der Zweckverbandsführung 2015 ursprünglich geplant, hätte den betroffenen Anschließern sehr hohe Kosten erspart.
16.05.2018 - 2. Vorauszahlung auf den Verbesserungsbeitrag wird erhoben
Die zweite Vorauszahlungsrate des ZV Brudersdorfer Gruppe wird ab Donnerstag, den 17.05.2018 an die Anschließer und Grundstückseigentümer im Zweckverbandsgebiet versandt.
Die Berechnung der zweiten Vorauszahlungsrate erfolgt noch auf der bisherigen Kostenschätzung aus dem Jahr 2015 und der Verbesserungsbeitragssatzung (VES-WAS), vom 20.08.2015. Den Anteil der 2. VZ-Rate hat der Zweckverband von 33,33 % auf 57 % erhöht, um eine zu hohe Kostenbelastung der Bürger bei der Schlußrate zu vermeiden. Erst mit der Schlussabrechnung im Jahr 2020/21 wird die zwischenzeitlich entstandene Kostensteigerung neu kalkuliert und abgerechnet.
Die reguläre Zahlungsfrist beträgt einen Monat nach Zugang des Bescheides. Sollte die Zahlungsfrist nicht eingehalten werden können, sind Stundungen und Ratenzahlungen grundsätzlich möglich. Hierfür ist ein entsprechender Antrag erforderlich, der bei der Zweckverbandsverwaltung zu stellen ist. Bei einer Stundung muss beachtet werden, dass zusätzliche Stundungszinsen zur Zahlung fällig werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Zweckverbandsverwaltung (Tel. 09435/ 307423).
05.05.2018 - Schreibt Verbandsrat Pröls tatsächlich die Wahrheit?
Zum erneuten Leserbrief des Gemeinde- und Zweckverbandsrates Christian Pröls „Verbandsrat widerspricht“ (DNT, vom 05.05.2018) stellt der Zweckverband Brudersdorfer Gruppe fest, dass der (bewusste oder unbewusste) Trugschluss der Leserbriefschreiber Ratzke und Pröls zur Auftragsvergabe des Zweckverbandes offenbar unvermindert weiter verbreitet werden soll. Seine im Leserbrief angeführten „unbequemen Wahrheiten“ konnten schon im Dezember 2017 das Verwaltungsgericht Regensburg nicht überzeugen und wurden dort als Unwahrheit entlarvt. Die neueste „Frage zur Sache“ von Verbandsrat Pröls (ZV-Sitzung vom 13.03.2018) beinhaltete den Vorwurf einer Straftat. Die Zweckverbandsführung hätte die Ausschreibungsbedingungen einseitig zu Gunsten einer Firma geändert. Auch diese „Wahrheit“ der Leserbriefschreiber, die auf einer mangelhaften Kenntnis der Fakten beruht, wird widerlegt werden. Keine Stadt, Gemeinde, oder Zweckverband kann einen konstruierten Vorwurf dulden, der den jeweils Verantwortlichen eine Strafttat unterstellt. Wenn man, wie die Leserbriefschreiber dies getan haben, dem beteiligten Planungsbüro und dem Zweckverband (Körperschaft des Öffentlichen Rechts) eine Straftat vorwirft, so muss man auch in der Lage sein, „Ross und Reiter“ zu benennen, falls es in dieser Angelegenheit überhaupt Ross und Reiter geben sollte. Aufgrund der Vielzahl der von Ihm seit 2014 erhobenen falschen Vorwürfe steht Herrn Pröls und seinen Unterstützern die Opferrolle nicht zu. Diese Ansicht wird übrigens von allen beteiligten Fachbehörden geteilt.
Der Zweckverband Brudersdorfer Gruppe hat inzwischen Rechtsschutz in dieser Angelegenheit erhalten und wird zeitnah detailliert Stellung zu den Vorwürfen beziehen.
01.05.2018 - Auch 2. Leserbrief enthält schwerwiegende Fehler
Im neuerlichen Leserbrief des Herrn Ratzke vom 30.04.2018 (Konter in Richtung Zweckverband) sind erfreulicherweise einige Bemühungen erkennbar, um die im 1. Leserbrief vom 10.04.2018 erhobenen, ungerechtfertigten Vorwürfe etwas zu relativieren. Dennoch stellt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe auch im jüngsten Leserbrief mehrere gravierende Fehler und unzulässige Schlussfolgerungen fest.
Der Zweckverband hält die vom Leserbriefschreiber (ein an und für sich unbeteiligter Bürger aus Nabburg) geschilderten Kontakte zu "interessierten Firmen", um mit diesen Ausschreibungsdetails des Zweckververbandes zu besprechen, für absurd und unglaubwürdig. Kannte der Leserbriefschreiber die genauen Ausschreibungsbedingungen? Wer sind die geheimnisvollen Firmen? Bereits in einem Schreiben aus dem Jahr 2015 hat ein Freiberufler aus Windpaissing nahezu wortgleich von ähnlichen, „interessierten Firmen“ berichtete, die bereit wären, die Sanierungsaufträge des Zweckverbandes jeweils zum halben Preis durchzuführen.
Der Zweckverband wird zu diesen Themen zeitnah ausführlich Stellung beziehen.
18.04.2018 - Leserbrief lässt Sachkenntnis vermissen
Der am 10.04.2018 in der Zeitung „Der neue Tag“ abgedruckte Leserbrief von Herrn Walter Ratzke aus Nabburg, „Blick auf die Kostenmehrungen“ wäre wohl kaum so geschrieben worden, wenn der Verfasser über die notwendige Sachkenntnis zum Themenkomplex „Leitungssanierung und deren Auftragsvergabe“ verfügen würde. Aufgrund der zahlreichen falschen Tatsachenbehauptungen hat sich der Zweckverband zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe entschlossen, Anzeige wegen Verleumdung gegen den Verfasser zu erstatten. Der Zweckverband weist insbesondere die Ausführungen zur Auftragsvergabe und zur Abrechnung der Verwaltungskosten (die durch die jahrelangen Auseinandersetzungen maßgeblich mitverursacht wurden) in mehrfacher Hinsicht als grob falsch zurück.
Herr Ratzke wäre als Bürger der Stadt Nabburg grundsätzlich nicht von den rechtlichen Auseinandersetzungen und den, in der Tat, beklagenswerten Kostensteigerungen betroffen. Einziger Bezugspunkt ist deshalb seine Tätigkeit als Rechtsanwalt, in dieser Funktion hat der Leserbriefschreiber einen Freiberufler aus Windpaissing und die "Interessensgemeinschaft Brudersdorfer Gruppe" mehrfach vertreten. In mehreren Schreiben erhob Herr Ratzke wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe gegen den Zweckverband und seine Repräsentanten. Unter anderem finden sich viele der 2015 von Herrn Ratzke erhobenen Anschuldigungen einige Monate später in der Klageschrift eines Verbandsrats gegen die Leitungssanierung des Zweckverbandes wieder. Alle damaligen, von Herrn Ratzke und seinem Mandanten formulierten Vorwürfe gegen den Zweckverband, haben sich im Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg, vom 13.12.2017, als haltlos erwiesen.
Nun übernimmt Herr Ratzke teilweise wortgleich die abwegigen Vorwürfe, die der Kläger bereits in der Zweckverbandssitzung vom 13.03.2018 zur Auftragsvergabe und zu den Verwaltungskosten erhoben hat. Der Zweckverband stellt insbesondere fest, dass Herr Ratzke vor dem Verfassen des Leserbriefes lediglich als Zuhörer in der letzten Verbandssitzung anwesend war und keinerlei nähere Informationen vom Zweckverband eingeholt hat, um sich ein fundiertes Urteil über die maßgeblichen Tatsachen und Hintergründe bilden zu können. Der Leserbrief beruht deshalb weitgehend auf Informationen aus "zweiter Hand", oder vom „Hören-Sagen“.
Der Verband wird im weiteren Verfahren detailliert zu den einzelnen Vorwürfen Stellung nehmen.
29.03.2018 - ZV Brudersdorfer Gruppe vergibt Sanierungsauftrag
Das Bild zeigt (von links) Polier, Abteilungsleiter und Bauleiter der Fa. Pfaffinger, H. Werner (ZV), Bürgermeister Deichl, H. Winter und H. Schatz (jeweils Planungsbüro Seuss) bei der Baustelleneinweisung in Rottendorf.
Der Zweckverband Brudersdorfer Gruppe hat in der entscheidenden Zweckverbandssitzung am Dienstag, 13.03.2018, den Auftrag für die bereits 2013 beschlossene Sanierung des Leitungsnetzes (BA I) vergeben. Für alle überraschend, versuchten zwei Verbandsräte die Vergabe des Sanierungsauftrages an die Fa. Pfaffinger zu verhindern. Beide Verbandsräte hatten in der Vergangenheit mehrfach eine schnelle Ausschreibung und Vergabe des Auftrags gefordert, obwohl der Kläger zu diesem Zeitpunkt bereits gegen die Sanierungsplanung Klage erhoben hatte.
Als Begründung führten die beiden Verbandsräte an, dass die Ausschreibung zu spät erfolgt sei. Nach ihrer Meinung sei in einigen Monaten wieder mit günstigeren Baupreisen zu rechnen. Der Niederlassungsleiter des Planungsbüros Seuss, H. Winter, wies diese Ansicht als „Spekulation“ zurück, es kann auf absehbare Zeit nicht mit sinkenden Baupreisen gerechnet werden. Die Baufirmen sind bereits für das gesamte Jahr 2018 mit Aufträgen eingedeckt. Der Ausschreibungszeitpunkt 01.2018 gilt gemeinhin als ideal und liegt nur 5 Wochen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg. Der damalige Kläger konnte die Richter vor der großen Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg, am 13.12.2017, mit keinem einzigen Punkt überzeugen.
Das Planungsbüro Seuss, wies außerdem darauf hin, dass bei einer Nichtvergabe der übergangenen Firma Schadensersatzansprüche zustehen. Zusätzlich fallen weitere Planungskosten für die Neuausschreibung an und voraussichtlich entstehen weitere Mehrkosten für noch höhere Gebote bei einer späteren Ausschreibung.
Verbandsvorsitzender Schärtl appellierte an die Verantwortung der Verbandsräte. Bei einer Nichtvergabe des Auftrags wäre auch die in Aussicht gestellte Bezuschussung in Gefahr, weil die Sanierung bei einer Neuausschreibung nicht mehr rechtzeitig fertiggestellt werden könnte (Fristende 31.12.2019). Die Mehrheit der Verbandsräte brachte ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass weitere Verzögerungen bei der Sanierung nur zu noch höheren Kosten für den Bürger führen würden und schloss sich der Argumentation von H. Winter an.
Der Auftrag wurde schließlich mit 6 : 2 Stimmen an die Fa. Pfaffinger vergeben.
21.03.2018 - Wer trägt die Kosten für die Straßenschäden in Rottendorf und Inzendorf?
In der Sitzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe, vom 08.02.2018, kam es zu einer lebhaften Diskussion um die jeweils nach Rohrbrüchen entstandenen Straßenschäden. Einige Verbandsräte vertraten die Auffassung, dass diese Sanierungskosten und die Reparaturkosten für die Unterspülungen der Straßen in Rottendorf und Inzendorf nicht vom Zweckverband getragen werden müssen. Die Straßen wären bereits vorgeschädigt gewesen und weisen zu wenig Unterbau auf, so die Argumentation.
Die Gemeinde Schmidgaden beruft sich auf die geltende Beschlusslage und zwei Baugrundgutachten zu den Straßenschäden, die die entstandenen Schäden und Unterspülungen im Bereich „Am Schulberg“ sehr gut dokumentieren. Ab 2011 wurden die betreffenden Straßen nach Rohrbrüchen (z.B. Hohersdorfer Straße) größtenteils nicht wieder hergestellt, da sich bereits die Generalsanierung der Wasserleitungen abzeichnete. Die Gemeinde Schmidgaden hat, im Einvernehmen mit dem Zweckverband Brudersdorfer Gruppe, den Anschließern auf diese Weise Kosten erspart.
Zudem haben bei der Bürgerbefragung vor wenigen Monaten die Mehrheit der Anlieger und einige Gemeinderäte einen grundlegenden Ausbau der Straßen für unnötig gehalten. Der Gemeinderat verweist außerdem auf das schwebende Verfahren zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung und die unklare Lage, wie eine künftige, gesetzliche Ersatzregelung der „StrABS“ aussehen wird.
Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Schmidgaden, Rudolf Birner, verwies in einem Redebeitrag auf das Alter der betroffenen Straßen und dem geringen Unterbau. In der Gemeinderatssitzung vom 13.07.2011 sah Bürgermeister Birner die Zuständigkeit für die Straßenschäden allerdings eindeutig beim Zweckverband Brudersdorfer Gruppe.
Das Planungsbüro Seuss ermittelte in Rottendorf und Inzendorf die geschädigten Flächen und die jeweiligen Schadensursachen (allgemeine Straßenschäden, Kanal oder Wasserversorgung). Dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe war stets bewusst, dass noch erhebliche Kosten für die Straßenwiederherstellung eingeplant werden müssen. Es bleibt festzustellen, dass durch die von den Rechtsstreitigkeiten verursachten Verzögerungen diese Straßenschäden nun deutlich teurer ausfallen.
19.03.2018 - Klage gegen der ZV Brudersdorfer Gruppe abgewiesen
Die gegen den Zweckverband zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe anhängige Klage wurde am 13.12.2017 abgewiesen. Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg erging folgendes Urteil:
1. Die Klage wird abgewiesen;
2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen;
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar (Nr.2).
Die genaue Urteilsbegründung wurde inzwischen zugestellt. Die Gemeinde Schmidgaden, die zeitgleich mit der Wasserleitungssanierung den Kanalbau und den Straßenausbau in Rottendorf und Inzendorf durchführen möchte, begrüßte ebenfalls die Abweisung der Klage. Für den Verband ist es besonders ärgerlich, dass der Kläger wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung zahlreiche Klagepunkte mit seinem Schriftsatz vom 04.12.2017 wieder aufgenommen hat, die er vorher bereits einmal zurückgezogen hatte. Das betrifft insbesondere die Themen „Leitungsdimensionierung“, „Ursache der Rohrbrüche“ und der zukünftige „landwirtschaftliche Bedarf“. Der Kläger hatte mit gleichem Schriftsatz noch 9 Sachverständigengutachten und eine Inaugenscheinnahme gefordert, die zu monatelangen Verzögerungen geführt hätten. Das Gericht ist diesen Anträgen nicht gefolgt. Die Ausschreibung der Sanierungsarbeiten (Wasser, Kanal, Straße) konnte mit dem Urteil zeitnah erfolgen.
23.02.2018 - Kostensprung bei der Leitungssanierung
Der Zweckverband Brudersdorfer Gruppe hat die Angebotsauswertung der Submission des BA I durchgeführt. Bei der Ausschreibung der Sanierungsarbeiten am Leitungsnetz haben leider nur 2 von 9 Firmen ein Gebot abgegeben. Billigstbieter, mit 4.358.696,44 € brutto ist die Fa. Pfaffinger aus Passau, eine renommierte, anerkannte Fachfirma. Die Kosten sind leider so hoch, wie vom Planungsbüro Seuss und der Zweckverbandsverwaltung befürchtet. Die Zweckverbandsbürger müssen mit Mehrkosten von 53 %, im Vergleich zur Kostenschätzung und zur Kalkulation aus dem Jahr 2015 rechnen. Eine vorläufige Förder- und Kostenprognose ist ernüchternd. Auf die Bürger kommt als Schlusszahlung nochmals eine ähnlich hohe Summe, wie die 2. VZ (57 %) zu. Weitere Kostensteigerungen während der Bauausführung können natürlich nicht ausgeschlossen werden. Neben den allgemein sehr hohen Baupreisen schlägt auch die neue Bodenschutzrichtlinie durch. Jeder Erdaushub muss nun gesondert zwischengelagert und beprobt werden, bevor endgültig deponiert werden kann.
Bürgermeister Deichl sieht die Fehler und Versäumnisse in der Vergangenheit liegen, die jetzt die Zweckverbandsbürger einhole. Der Zweckverband rechnet nach den Osterfeiertagen mit der Auftragsvergabe.