Antrag Wahlschein für die Briefwahl
Antrag Briefwahl
1. Seit 16.02.2026 können im Rathaus Briefwahlunterlagen abgeholt werden. Füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag (Unterschrift Rückseite) aus.
2. Der ausgefüllte Wahlscheinantrag kann auch beim Hausbriefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Damit vermeiden Sie längeres Warten bei erhöhtem Andrang. Die Unterlagen werden Ihnen an die angegebene Adresse versandt.
3. Alternativ können Sie den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code scannen oder hier einen Wahlschein online beantragen. Die Unterlagen werden Ihnen an die angegebene Adresse versandt.
Abgabe Wahlbrief
Nachdem vom Briefwahlrecht Gebrauch gemacht wurde ist der rote Wahlbriefumschlag bei der Gemeinde Schmidgaden abzugeben: Während der Öffnungszeiten des Rathauses oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten am Eingang des Rathauses. Der Wahlbrief kann auch durch Einwurf in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post erfolgen. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass dies spätestens drei Tage vor dem Wahltermin (08.03.) geschieht.
Probestimmzettel zur Gemeinderatswahl/Kreistagswahl
Mit diesem interaktiven Probestimmzettel für die Gemeinderatswahl können Sie Ihre Stimmabgabe testen.
Sie können testen, ob die von Ihnen bei der Wahl des Gemeinderats beabsichtige Stimmvergabe rechtlich zulässig ist. Grundsätzlich gilt für die Zulässigkeit der Stimmvergabe: „Jede Wählerin und jeder Wähler hat 16 Stimmen. Keine Bewerberin und keine kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind.“
Es können Einzelstimmen und Listenstimmen vergeben werden (wie bei der Wahl am 08. März auch). Streichungen von Namen ist ebenso möglich wie die Vergabe von mehr als einer Stimme an eine einzelne sich bewerbenden Personen möglich. Durch einen Klick mit der „linken Maustaste“ können Stimmen vergeben und Streichungen erfolgen. Durch einen Klick mit der „rechten Maustaste“ wird die Eingabe wieder rückgängig gemacht. Die rechtliche Bewertung der Stimmvergabe wird Ihnen sowohl im Probestimmzettel farbig angezeigt als auch unterhalb des Probestimmzettels zusammengefasst.
Informationsmaterial und Aufklärungsvideos zur Kommunalwahl
Wahlinformationsbroschüren (liegen auch im Rathaus Schmidgaden auf) und barrierefreie Videos zur Kommunalwahl 2026
https://www.blz.bayern.de/kommunalwahl-2026.html
Kommunalwahl in Bayern: Briefwahl beantragen - so geht's
ein Beitrag des BR
Informationen zur Kommunalwahl in der Gemeinde Schmidgaden
Informationen zur Kommunalwahl
Am 08.03.2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Dies stellt für die Kommunen stets eine Herausforderung in der Organisation und Abwicklung dar.
Aufgrund der hohen Wahlbeteiligung und der zu erwartenden großen Anzahl an Briefwählern mussten die Stimmbezirke in der Gemeinde Schmidgaden neu gebildet werden.
In Schmidgaden wird es bei der Kommunalwahl einen Stimmbezirk statt bisher zwei Stimmbezirke geben. Das bedeutet, dass alle Urnenwähler aus Schmidgaden, Hartenricht und Vierbruckmühle das Wahllokal in der Mittelschule aufsuchen müssen. Das Wahllokal im Rathaus steht bei dieser Wahl nicht zur Verfügung.
Die üblichen Stimmbezirke Trisching und Rottendorf werden zusammengelegt. Als Wahllokal (Urnenwahl) steht nur das Wahllokal im Vereinsheim Trisching bereit. Das Wohllokal in der Grundschule Rottendorf steht bei dieser Wahl nicht zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Wahlberechtigten aus Rottendorf, Wolfsbach, Gösselsdorf, Littenhof, Hohersdorf, Gösselsdorf, Götzendorf, Legendorf, Kadermühle, Zisslmühle, Scharlmühle, Rödlmühle bei dieser Wahl das Wahllokal in Trisching aufsuchen müssen.
Weil eine hohe Anzahl an Briefwählern zu erwarten ist, werden vier Briefwahllokale eingerichtet und zwar bei der Mittelschule Schmidgaden, bei der Grundschule Rottendorf, beim Pfarrheim Schmidgaden und im Feuerwehrgerätehaus Schmidgaden.
Beachten Sie hierzu auch die Bekanntmachung vom 30.01.2026
Wahlberechtigte: ca. 2.550
Erläuterung:
Nach Art. 11 Abs. 3 GLKrWG soll kein Stimmbezirk mehr als 2.500 Wahlberechtigte umfassen. Die Zahl der Wahlberechtigten darf aber auch nicht so gering sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Personen gewählt haben. Minimum sind etwa 150 Wahlberechtigte. Praxisrelevant ist der in Art. 19. Abs. 1 Satz 2 GLKrWG geregelte Fall, dass weniger als 50 Abstimmende zur Urnenwahl zugelassen werden. Bei einer so geringen Zahl an Abstimmenden hat die Gemeinde einen anderen Stimmbezirk zu bestimmen, der die Auszählung übernimmt. Dies dient der Wahrung des Wahlgeheimnisses. Vgl. auch Nr. 19.1 der GLKrWBek.
Die Bildung der Stimmbezirke und die Aufteilung auf Urnenwahl- und Briefwahllokal erfolgt demnach nach der prognostizierten Wahlbeteiligung und der Annahme über das Briefwahlverhalten. Dabei wurde auch das Abstimmungsverhalten aller anderen Wahlen betrachtet.
Aufgrund der Erfahrungen bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2020 ist auch bei der Kommunalwahl am 08.03.2026 mit einer hohen Zahl an Briefwählern zu rechnen. Im März 2020 waren 2.442 Wahlberechtigte zu verzeichnen. Die Wahlbeteiligung lag bei 85 %. Insgesamt haben 1.565 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen erhalten (64%). In den vier Urnenwahllokalen waren (nur) noch 512 Wähler zu verzeichnen. Im Wahllokal Schmidgaden 1 waren es 104 in Schmidgaden 2 109, in Trisching 200 Wähler und in Rottendorf (nur) 99 Wähler.
In den letzten Jahren ist der Anteil der Briefwähler bei allen Wahlen tendenziell gestiegen. Der Trend zur Briefwahl hat sich dadurch verstärkt, weil es seit 2014 nicht mehr nötig ist, Gründe für die Beantragung eines Wahlscheins anzugeben. Bei der Bildung der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände ist dies entsprechend zu berücksichtigen. Genauso wie die Tatsache, dass die Tätigkeiten im Briefwahlbezirk umfangreicher ist als die in den Urnenwahlbezirken. Schließlich sind beim Briefwahlvorstand alle roten Wahlbriefe samt Wahlscheinen zu verarbeiten. Der Wähler schätzt gerade bei der Kommunalwahl, die vier Stimmzettel für Bürgermeisterwahl, Landratswahl, Gemeinderatswahl und Kreistagswahl für sich und in Ruhe von zu Hause aus erledigen zu können.
Wahl 2026: Bei 2.550 Wahlberechtigten wird mit einem Briefwahlanteil von 1.600-1.700 gerechnet. Diese Zahl von Briefwählern lässt sich ordnungsgemäß nur mit mindestens vier Briefwahlbezirken abwickeln (rund 400-425 Briefwähler pro Wahllokal). Bei der Kommunalwahl 2020 wurden in jedem der zwei Briefwahllokale ca. 725 Briefwähler verarbeitet. Für die Auszählung der vier Wahlen ist eine ausgewogene Arbeitsbelastung aller Auszähllokale herzustellen.
Es wird mit etwa 500 Wählern gerechnet, die zur Urne treten. Aufgeteilt auf vier Urnenwahllokale würde das 125 Wähler pro Wahllokal bedeuten. Es wurde deshalb entschieden, dass von vier Stimmbezirken jeweils zwei zusammengelegt werden. Statt zwei Stimmbezirke in Schmidgaden wird es nur einen geben. Die Stimmbezirke Trisching und Rottendorf wurden ebenfalls zusammengelegt und als Wahllokal das Vereinsheim Trisching festgelegt.
Bei allen Wahlen ist festzustellen, dass im Stimmbezirk Trisching noch am geringsten von der Briefwahl Gebrauch gemacht wird. Hingegen lag die Zahl der Briefwähler in Rottendorf bei der letzten Kommunalwahl bereits bei 70%.
Information des Gemeindewahlleiters
Bei der Sitzung des Wahlausschusses am 20.01.2026 wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Bürgermeisterwahl
Wahlvorschlag „Gemeindewohl Schmidgaden“: Martin Bauer, 31 Jahre, Polizeibeamter, Gemeinderatsmitglied
Gemeinderatswahl
Folgende Parteien und Wählergruppen inkl. Bewerber und Bewerberinnen wurden zugelassen:
Christlich Soziale Union in Bayern e. V. (CSU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Gemeindewohl Schmidgaden
Freie Wählergemeinschaft Trisching (FWT)
Freie Wähler Rottendorf-Gösselsdorf (FW R/G)
Bitte beachten Sie auch die Bekanntmachungen an der Amtstafel im Rathaus Schmidgaden
Aufruf zur Mithilfe als Wahlhelfer
Die Gemeinde sucht für jede Wahl geeignete Wahlhelfer, die am Wahltag bei der Abwicklung der Wahl und bei der Stimmauszählung behilflich sind. Grundsätzlich ist jeder Wahlberechtigte zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet und kann dieses nur aus wichtigem Grund ablehnen.
Die Gemeinde greift hierfür aber gerne zunächst auf Personen zurück, die sich freiwillig melden. Aus diesem Grund ergeht der Aufruf an alle wahlberechtigten Bürger, sich bei Interesse an die Gemeinde zu wenden. Hierfür kann der Online-Dienst auf der Gemeinde Homepage verwendet werden (Rubrik Gemeinde & Bürgerservice -> Bürger-Service-Portal -> Wahlamt).
Für die Übernahme des Ehrenamtes erhält jeder Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld. Manche Arbeitgeber und Dienstherrn gewähren freiwillig zusätzlich einen Freizeitausgleich für den am Wahltag geleisteten Ehrenamtsdienst.
Die Gemeinde bedankt sich im Voraus für jede Person, die sich freiwillig als Wahlhelfer bereit erklärt.