Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2025
Über folgenden Link können Sie die Wahlergebnisse der Bundestagswahl am 23.02.2025 verfolgen:
https://wahlen.landkreis-schwandorf.de/2025/Bundestagswahl/
Hinweise für die vorgezogene Bundestagswahl am 23.02.2025
Anbei finden Sie wichtige Informationen zum Versand der Wahlbenachrichtigungen, der Stimmabgabe, der Briefwahlbeantragung und des repräsentativen Briefwahlbezirks für die vorgezogene Bundestagswahl am 23.02.2025
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen für die anstehende vorgezogene Bundestagswahl am 23.02.2025 werden allen Wahlberechtigten, die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen wurden, in den nächsten Tagen zugestellt.
Information zur Wahl, Stimmabgabe
Für die Bundestagswahl sind auf dem Stimmzettel zwei Stimmen zu vergeben (Erst- und Zweitstimme).
Briefwahl
Beantragung von Briefwahl
Alle stimmberechtigten Wähler werden einem Wahlbezirk zugewiesen, den Sie bitte Ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung entnehmen.
Wenn Sie für die anstehende Bundestagswahl per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie hierfür einen Wahlschein beantragen.
Dies können Sie durch das Antragsformular, das sich auf der Rückseite Ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung befindet, vornehmen. Dieses muss ausgefüllt grundsätzlich bis spätestens Freitag, 21.02.2025 15.00 Uhr an die Gemeindeverwaltung übermittelt werden.
Alternativ können Sie die Briefwahlbeantragung auch online vornehmen. Wegen der verkürzten Fristen bei dieser vorgezogenen Wahl ist die Onlinebeantragung nur im Zeitraum von Montag, 20.01.2025 bis einschließlich Montag, 17.02.2025 möglich. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann per Post übersandt. So können Sie sich den Weg zur Gemeindeverwaltung sparen. Nutzen Sie hierzu die Funktion auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik „Gemeinde & Bürgerservice -> Wahlamt -> Beantragung Briefwahl“. Oder Sie scannen ganz einfach den QR-Code auf Ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung, über den Sie ebenfalls zum Online-Dienst gelangen.
Versand der Briefwahlunterlagen
Bitte beachten Sie, dass wir die Briefwahlunterlagen erst ausgeben können, wenn uns die Stimmzettel vorliegen. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl und der verkürzten Fristen wird dies voraussichtlich erst ca. zwei bis drei Wochen vor der Wahl der Fall sein. Bis dahin werden wir Ihre Briefwahlanträge bei uns sammeln und nach Eingang der Stimmzettel zügig bearbeiten, damit Sie die Unterlagen schnellstmöglich erhalten. Wir bitten von Rückfragen, wann die Briefwahlunterlagen an Sie versandt werden, abzusehen.
Hinweis auf die mögliche Stimmabgabe vor Ort
Sollten Sie den Briefwahlantrag persönlich bei der Gemeinde abgeben, können Sie auch nach Aushändigung der Unterlagen gleich vor Ort im Rathaus wählen. Aufgrund der verkürzten Fristen wird eine Möglichkeit geschaffen, um vor Ort zu wählen und anschließend die Wahlunterlagen gleich einzuwerfen. So entfallen die Postwegzeiten.
Sollte Ihnen dennoch die Fristen für die Briefwahl zu kurz sein, nutzen Sie sofern möglich bitte die Möglichkeit der Stimmabgabe am Wahltag in Ihrem zugewiesenen Wahlbezirk.
Repräsentativer Briefwahlbezirk
Wegen des gestiegenen Briefwahlanteils werden bei dieser Bundestagswahl zwei Briefwahlbezirke gebildet.
Der Briefwahlbezirk 1 wurde dabei für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt.
Dort wird anhand der Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe eine entsprechende Auswertung erfolgen. Weitere personenbezogene Daten (wie z.B. der Name, Adresse) werden nicht erhoben, sodass der Grundsatz der geheimen Wahl gewahrt bleibt und keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen gemacht werden kann.
Dem Briefahlbezirk 1 sind die Wahlbezirke Schmidgaden 1, Wahlraum: Rathaus Schmidgaden (0001) und Trisching, Wahlraum: Vereinsheim Trisching (0003) zugeordnet. Wenn Sie somit einem dieser Wahlbezirke zugeordnet sind, Briefwahl beantragen und auch und per Briefwahl wählen, dann nehmen Sie an der repräsentativen Wahlstatistik teil.
Nähere Informationen erhalten die Betroffenen über einen Flyer zusammen mit den Briefwahlunterlagen.
Aufruf zur Mithilfe als Wahlhelfer
Die Gemeinde sucht für jede Wahl geeignete Wahlhelfer, die am Wahltag bei der Abwicklung der Wahl und bei der Stimmauszählung behilflich sind. Grundsätzlich ist jeder Wahlberechtigte zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet und kann dieses nur aus wichtigem Grund ablehnen.
Die Gemeinde greift hierfür aber gerne zunächst auf Personen zurück, die sich freiwillig melden. Aus diesem Grund ergeht der Aufruf an alle wahlberechtigten Bürger, sich bei Interesse an die Gemeinde zu wenden. Hierfür kann der Online-Dienst auf der Gemeinde Homepage verwendet werden (Rubrik Gemeinde & Bürgerservice -> Bürger-Service-Portal -> Wahlamt).
Für die Übernahme des Ehrenamtes erhält jeder Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld. Manche Arbeitgeber und Dienstherrn gewähren freiwillig zusätzlich einen Freizeitausgleich für den am Wahltag geleisteten Ehrenamtsdienst.
Die Gemeinde bedankt sich im Voraus für jede Person, die sich freiwillig als Wahlhelfer bereit erklärt.