Kommunalwahl

Vorläufige Wahlergebnisse

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 das abschließende Ergebnis der Bürgermeisterwahl und der Gemeinderatswahl festgestellt.

endgültiges Ergebnis Bürgermeisterwahl

endgültiges Ergebnis Gemeinderatswahl

 

Hier gelangen Sie zu den vorläufigen Ergebnissen der Bürgermeisterwahl

Hier gelangen Sie zu den vorläufigen Ergebnissen der Gemeinderatswahl

Hier gelangen Sie zu den vorläufigen Ergebnissen der Landratswahl

Hier gelangen Sie zu den vorläufigen Ergebnissen der Kreistagswahl

 

 

Probestimmzettel zur Gemeinderatswahl/Kreistagswahl

Mit diesem interaktiven Probestimmzettel für die Gemeinderatswahl können Sie Ihre Stimmabgabe testen.

Sie können testen, ob die von Ihnen bei der Wahl des Gemeinderats beabsichtige Stimmvergabe rechtlich zulässig ist. Grundsätzlich gilt für die Zulässigkeit der Stimmvergabe: „Jede Wählerin und jeder Wähler hat 16 Stimmen. Keine Bewerberin und keine kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind.“

Es können Einzelstimmen und Listenstimmen vergeben werden (wie bei der Wahl am 08. März auch). Streichungen von Namen ist ebenso möglich wie die Vergabe von mehr als einer Stimme an eine einzelne sich bewerbenden Personen möglich. Durch einen Klick mit der „linken Maustaste“ können Stimmen vergeben und Streichungen erfolgen. Durch einen Klick mit der „rechten Maustaste“ wird die Eingabe wieder rückgängig gemacht. Die rechtliche Bewertung der Stimmvergabe wird Ihnen sowohl im Probestimmzettel farbig angezeigt als auch unterhalb des Probestimmzettels zusammengefasst.

Probestimmzettel für die Kreistagswahl

Antrag Wahlschein für die Briefwahl

Antrag Briefwahl

1. Seit 16.02.2026 können im Rathaus Briefwahlunterlagen abgeholt werden. Füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag (Unterschrift Rückseite) aus.

2. Der ausgefüllte Wahlscheinantrag kann auch beim Hausbriefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Damit vermeiden Sie längeres Warten bei erhöhtem Andrang. Die Unterlagen werden Ihnen an die angegebene Adresse versandt.

3. Die Online-Beantragung ist seit 02.03.2026 nicht mehr möglich.

4. Erteilung von Wahlscheinen bis Freitag, 06.03.2026 15.00 Uhr. In Ausnahmefällen bitte dieses Dokument beachten.


Abgabe Wahlbrief

Nachdem vom Briefwahlrecht Gebrauch gemacht wurde ist der rote Wahlbriefumschlag bei der Gemeinde Schmidgaden abzugeben: Während der Öffnungszeiten des Rathauses oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten am Eingang des Rathauses. Der Wahlbrief kann auch durch Einwurf in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post erfolgen. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass dies spätestens drei Tage vor dem Wahltermin (08.03.) geschieht.

 

Informationsmaterial und Aufklärungsvideos zur Kommunalwahl

Wahlinformationsbroschüren (liegen auch im Rathaus Schmidgaden auf) und barrierefreie Videos zur Kommunalwahl 2026
https://www.blz.bayern.de/kommunalwahl-2026.html

 

Kommunalwahl in Bayern: Briefwahl beantragen - so geht's
ein Beitrag des BR

Aufruf zur Mithilfe als Wahlhelfer

Die Gemeinde sucht für jede Wahl geeignete Wahlhelfer, die am Wahltag bei der Abwicklung der Wahl und bei der Stimmauszählung behilflich sind. Grundsätzlich ist jeder Wahlberechtigte zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet und kann dieses nur aus wichtigem Grund ablehnen.

Die Gemeinde greift hierfür aber gerne zunächst auf Personen zurück, die sich freiwillig melden. Aus diesem Grund ergeht der Aufruf an alle wahlberechtigten Bürger, sich bei Interesse an die Gemeinde zu wenden. Hierfür kann der Online-Dienst auf der Gemeinde Homepage verwendet werden (Rubrik Gemeinde & Bürgerservice -> Bürger-Service-Portal -> Wahlamt).

Für die Übernahme des Ehrenamtes erhält jeder Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld. Manche Arbeitgeber und Dienstherrn gewähren freiwillig zusätzlich einen Freizeitausgleich für den am Wahltag geleisteten Ehrenamtsdienst.

Die Gemeinde bedankt sich im Voraus für jede Person, die sich freiwillig als Wahlhelfer bereit erklärt.